Schwerpunkte

Hier finden Sie einen kleinen Auszug aus unseren Schwerpunktgebieten.

Prozessoptimierung, Steuerung und Messdatenerfassung

Oberflächeninspektion, Materialprüfung, Form u. Lageprüfung, Objekterkennung

intelligente Produktmarkierungs / Identifizierungslösungen

Was wir machen

Ein paar kleine Einblicke

pelletVISION - Längenmessgerät gemäß ISO-17829 für 6 und 8 mm Pellets

LineFeeder Control / Linearförder Steuerung

Die Cyclovoltammetrie, auch zyklische Voltammetrie oder Dreieckspannungsmethode genanntes analytisches Verfahren, mit dem man verschiedene Elektrodenprozesse untersuchen kann.

Visuelle Oberflächeninspektion, Materialprüfung, Form u. Lageprüfung, Objekterkennung mittels smarter Kameralösungen

Entwicklung von kundenspezifischer Soft und Hardware im industriellen Umfeld.

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Kontakt

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smartmeasuremark UG [haftungsbeschränkt]
Industriepark 11
D-57539 Etzbach

office@smm-mail.de

+49 (0) 2682 9640 700

Impressum

smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt) 
Industriepark 11 
D-57539 Etzbach 

Tel. +49 (0) 2682 9640700 
Fax +49 (0) 2682 9640719 

email: info[]smartmeasuremark.de 

Internet: smartmeasuremark.de / pelletVISION.de / pelletmarker.de / smm-mail.de 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV: Dipl. Ing. Bernd Moser 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Moser 

Registergericht: Amtsgericht Montabaur HRB 25249 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE308830138 

Haftungsausschluss 

Smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt) stellt die Inhalte dieser Internetseiten mit großer Sorgfalt zusammen und sorgt für deren regelmäßige Aktualisierung. Die Angaben dienen dennoch nur der unverbindlichen, allgemeinen Information und ersetzen nicht die eingehende individuelle Beratung für eine Kaufentscheidung. Jederzeitige Änderungen bleiben vorbehalten. Verbindliche Angaben zu den technischen Merkmalen, Ausstattungen oder Eigenschaften unserer Software erhalten Sie ausschließlich jeweils aktuell von Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Informationen können per E-Mail angefordert werden. Smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf diesen Seiten oder den jederzeitigen störungsfreien Zugang. Beim Verweisen auf Internetseiten Dritter (Links), übernimmt smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt) keine Verantwortung für deren Inhalte. Mit dem Betätigen des Verweises verlassen Sie das Informationsangebot smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt). Für die Angebote Dritter können daher abweichende Regelungen gelten, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes. Weiterhin schließt smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt) die Haftung bei Serviceleistungen, insbesondere beim Download von durch smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung gestellten Dateien auf den Internetseiten von smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt) für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten sowie Leben, Gesundheit oder Körper betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. 

Copyright 
Sämtliche Texte, Bilder und andere auf der Internetseite veröffentlichten Werke unterliegen - sofern nicht anders gekennzeichnet - dem Copyright smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt), Etzbach. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte ist ohne schriftliche Genehmigung von smartmeasuremark UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich untersagt.

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)


Präambel
smartmeasuremark  liefert  anwendungsoptimierte  Qualitätssicherungs-  und
Markierungssysteme im industriellen Umfeld, mit den Schwerpunkten intelligente
( smart ) Messtechnik, kameragestützte Produktionsüberwachung sowie Produktmarkierung.
Unsere Vision einer Geschäftsverbindung basiert auf den Werten Lieferung von
qualitativ hochwertigen Systemen unter Berücksichtigung des Kundennutzens und
vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Wir haben Interesse daran, dass unsere Produkte effektiv, langfristig und zuverlässig vom
Kunden genutzt werden können.
Daher bieten wir auch Support zu unseren Produkten z.B. in Form eines Wartungsvertrages
an. Dieser Support kann individuell, unter Berücksichtigung des Ressourcenpotenzials des
Kunden, optional vereinbart werden. Dazu zählt auch eine zertifizierte, jährliche Adjustierung
des Systems für Unternehmen, die nach DIN EN 9001 zertifiziert sind.
Um ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit zu erzielen, freuen wir uns über Rückmeldungen
und / oder Verbesserungsvorschläge zu den gelieferten Produkten. Darüber hinaus arbeiten
auch wir an der Optimierung des Handlings, der Funktionalität sowie ( bei Bedarf ) an der
Integration von Zusatzfunktionen, die dann in angemessenen Zeitintervallen einfließen
können.


Der nachfolgende Text basiert auf Empfehlungen der IHK-Verbände und wurde auf
unser Produktportfolio angepasst.


Stand 2016



§ 1 Geltungsbereich
1.  Diese  Verkaufsbedingungen  gelten  ausschließlich  gegenüber  Unternehmern,
juristischen  Personen  des  öffentlichen  Rechts  oder  öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir
nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2.  Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese
innerhalb von zwei Wochen annehmen oder andere Zeitfenster, wie im Angebot aufgeführt
vereinbaren.


§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit
wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese
Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.


§ 4 Preise und Zahlung
1.  Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.  Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das, im Angebot aufgeführte, Konto
zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
oder wie im Angebot unter Skonto aufgeführt, zulässig.
3.  Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsstellung  und  Lieferung  zu  zahlen  oder  wie  im  Angebot  unter
Zahlungsbedingungen aufgeführt.
4.  Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate
oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
 

§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit
1.  Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2.  Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht
die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
3.  Wenn in besonderen Fällen, z.B. Aufrechterhaltung der Produktion des Kunden durch
ein von uns zu lieferten Systems, kann eine Haftung im Fall des, von uns nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes vereinbart werden.
Diese Haftungsvereinbarung bedarf der schriftlichen Form z.B. durch Eintrag im
Angebot.
4.  Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.


§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an
den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die
Frachtkosten trägt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig
verhält.
2.  Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der
Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch
nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
3.  Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1.  Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen, nach § 377
HGB  geschuldeten  Untersuchungs-  und  Rügeobliegenheiten,  ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
2.  Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist.
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3.  Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware,
vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder
Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung
ohne Einschränkung unberührt.
4.  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5.  Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche.
6.  Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte
Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht
worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
7.  Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller
mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden  Vereinbarungen  getroffen  hat.  Für  den  Umfang  des
Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6
entsprechend.


§ 10 Sonstiges
1.  Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2.  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt
3.  Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.